Das Ziel entscheidet den Weg.

Die Kanzlei. Für Sie.

Herzlich Willkommen bei der Kanzlei DITTRICH RECHTSANWALT.

– RA Holger Dittrich

Die Kanzlei. Für Sie.

Wir freuen uns, dass Sie sich für uns interessieren und möchten Ihnen auf den folgenden Seiten einen kurzen Überblick über unsere Tätigkeitsschwerpunkte geben. Sollten Sie danach noch Fragen haben, ob wir Sie zu Ihrem Anliegen beraten und vertreten können, zögern Sie nicht, uns anzurufen.

Unsere Schwerpunkte

Erbrecht

Wir beraten und vertreten Ihre Interessen in allen erbrechtlichen Fragen
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Immobilienrecht

Wir beraten und vertreten Ihre Interessen in allen Fragen des Immobilienrechts
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Insolvenzrecht

Wir beraten und vertreten Ihre Interessen in allen Fragen des Insolvenzrechts
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Wir beraten und vertreten Ihre Interessen in allen erbrechtlichen Fragen, insbesondere

  • Testamentsgestaltung und Nachfolgeplanung
  • Ermittlung von Erbansprüchen im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge
  • Durchsetzung bzw. Konkretisierung von Pflichtteilsansprüchen
  • Haftungsbegrenzung bei überschuldeten oder dürftigen Nachlässen
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften

Wir sind darüberhinaus bereits seit über 10 Jahren für ausgewählte Nachlassgerichte in Thüringen tätig als

  • Nachlasspfleger
  • Nachlassverwalter und
  • Testamentsvollstrecker

und haben darüberhinaus auch für private Erben(gemeinschaften) bereits umfangreiche und komplexe Nachlässe vollständig und im wirtschaftlichen Interesse unserer Mandanten erfolgreich abgewickelt.

Wir beraten und vertreten Ihre Interessen in allen Fragen des Immobilienrechts, insbesondere bei

  • Gestaltung von Miet- und Pachtverträgen zu Wohn- und Gewerbräumen
  • Durchsetzung von Forderungen aus Wohn- und Gewerberaummietverträgen
  • Ordentlichen und/oder außerordentlichen Kündigungen von Wohn- und Gewerberaummietvetrrägen
  • Prüfung und Besprechung von notariellen Entwürfen zu Grundstückskaufverträgen
  • Prüfung und Beratung von notariellen Entwürfen zur Einräumung von Grunddienstbarkeiten
  • Durchsetzung von Forderungen aus Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung nach dem WEG
  • Auseinandersetzung von Grundstücksgemeinschaften durch Teilungsversteigerung

Sie sind Gläubiger in einem drohenden oder bereits eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen Ihres Kunden (Schuldners). Wir beraten und vertreten Ihre Interessen in allen Fragen des Insolvenzrechts, insbesondere bei

  • Abwehr von Anfechtungsansprüchen des Insolvenzverwalters nach §§ 129 ff. InsO
  • Anmeldung von Forderungen zur Insolvenztabelle einschließlich Prüfung und
  • Anmeldung des besonderen Rechtsgrunds der vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung
  • Beseitigung von Widersprüchen des Schuldners gegen Forderungsfeststellungen einschließlich solcher aus besonderem Rechtsgrund

Wir bitten um Verständnis, dass wir aufgrund der Ausrichtung unsers Interessenschwerpunkts grundsätzlich keine Beratung und Vertretung von Verbrauchern oder Unternehmen zur Beantragung eines Regel- oder Verbraucherinsolvenzverfahrens durchführen oder für die Schuldner eines Verfahrens dieses rechtsberatend begleiten.

Vertrags- u. Schadensersatzrecht

Wir beraten und vertreten im Zusammenhang mit vertraglich begründeten Ansprüchen sowie Schadensersatzansprüchen aus Vertrag oder Delikt (sog. unerlaubte Handlung)
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Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung

Gläubiger von Forderungen beraten und vertreten wir in allen Fragen zu Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
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Wir beraten und vertreten im Zusammenhang mit vertraglich begründeten Ansprüchen sowie Schadensersatzansprüchen aus Vertrag oder Delikt (sog. unerlaubte Handlung).

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aufgrund unserer Kanzleistruktur grundsätzlich keine Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit der Regulierung von Verkehrsunfallschäden übernehmen.

Gläubiger von Forderungen beraten und vertreten wir in allen Fragen zu Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung, insbesondere

  • Prüfung bereits bestehender dinglicher Sicherungsmittel (u.a. Grundschulden, (Zwangssicherungs-)Hypotheken) und deren  Erfolgsaussichten im ZV- und ZwV-Verfahren
  • Antrag auf Eintragung neuer dinglicher Sicherungsmittel
  • Verfahrenseinleitende Anträge (ZV u. ZwV-Verfahren) und Vertretung im Verfahren bis zum Verteilungstermin nach Zuschlagserteilung
  • Terminsvertretungen in Zwangsversteigerungsverfahrenn für institutionelle Gläubiger

Beteiligte an

  • Grundstücks- und/oder Erbengemeinschaften

beraten und vertreten wir als Antragsteller oder Antragsgegner in

  • Verfahren über die Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft (Teilungsversteigerung)

 

Wir sind darüberhinaus bereits seit fast 15 Jahren für ausgewählte Gerichte in Thüringen tätig als

  • Zwangsverwalter
  • Zustellungsvertreter
  • Sequester

und daher vertraut mit den vielseitigen Problemstellungen im Zusammenhang mit Aufarbeitung und Verwaltung gefährdeter Immobilien.

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