Das Arbeitsrecht.

Im Bereich des Arbeitsrechts beraten und vertreten wir gleichermaßen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen Fragen des Individual- und Kollektiv- arbeitsrechts. Die Frage, ob ein Arbeitsvertrag mit dem geltenden Recht vereinbar ist, gehört dabei ebenso zu unseren Kompetenzen wie die Prüfung der Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage und die Durchsetzung von berechtigten Abfindungsansprüchen.

Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt dabei im Bereich des Insolvenzarbeitsrechts, dass eine wichtige Schnittstelle zwischen Arbeits- und Insolvenzrecht darstellt.

Häufig stellen sich Fragen der Arbeitnehmer eines in die Insolvenz geratenen Betriebs unter anderem nach

    Rechten der Arbeitnehmer im Insolvenzverfahren ihres Arbeitgebers

    Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von Insolvenzausfallgeld

    Schicksal von Ansprüchen aus den vom Arbeitgeber für Arbeitnehmer abgeschlossenen Direktversicherungen

    Rechtswirksamkeit einer vom Insolvenzverwalter ausgesprochenen Kündigung

An dieser Stelle verbinden wir unsere Kompetenz aus den Bereichen Insolvenz- und Arbeitsrecht und können Ihnen so Antworten und Lösungen bieten, die Hand und Fuß haben. Wir wollen keine falschen Hoffnungen wecken und nichts versprechen. Also sagen wir es Ihnen vorher – wenn Sie uns fragen.

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